SV Gengenbach äußert sich zu beantragten Punktverlusten
- Zuletzt aktualisiert: Freitag, 15. September 2017 12:07
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Der FC Fischerbach und SV Dörlinbach beantragten beim Bezirk Offenburg des Südbadischen Fußballverbands (SBFV) je drei Punkte am grünen Tisch gegen den SV Gengenbach, Spitzenreiter der Fußball-Kreisliga B III.
Nach OT-Anfrage am Dienstag erklärte Harald Bächle, Sportvorstand des FCF, beide Vereine seien sich einig, dass die vom Verband in den Raum gestellten Wiederholungsspiele zu wenig seien. Denn jeder Verein sei mitverantwortlich, so Bächle, ob ein Spieler einsatzberechtigt sei. Darauf reagierte am Mittwoch SVG-Vorstandsvorsitzender Elmar Klawonn: »Der SV Gengenbach wollte sich nicht zu den im Raum stehenden Wiederholungsspielen äußern und die Angelegenheit den dafür zuständigen Organen überlassen, aber nach dem gestrigen OT-Bericht sieht er sich dazu schon veranlasst«.
Die beiden Vereine stützen ihren Antrag auf Abzug der Punkte für den SVG auf folgenden im elektronischen Spielberichtsbogen stehenden Hinweis: »Bitte beachten Sie: Die Anzeige der Sperren ist evt. nicht vollständig, wegen unbekannter Sperren aus anderen Ligen, nicht freigegebenen Spielberichten oder aus technischen Gründen. Die Vereine sind für die Einhaltung der Sperren selbst verantwortlich«. Der einzige Punkt dieses Hinweises, der zutreffen könnte, so Klawonn, wäre »wegen unbekannter Sperren aus anderen Ligen«, wobei »hier noch zu hinterfragen wäre, wie man für etwas Unbekanntes (nicht Unwissendes!) in Verantwortung genommen werden kann«.
Spielrecht ab 15. Juli
Klawonn erklärt weiter: »Wie auch immer, die Sperre des Spielers war dem SV Gengenbach bekannt, allein die Höhe der Strafe nicht. Das Urteil ging ja auch nicht an den SVG, sondern selbstverständlich an den alten Verein. Der Spielerpass wurde von der Passstelle des SBFV dem Bezirkssportgericht zugesandt mit dem schriftlichen Hinweis, dass noch eine Spielsperre bis 14.07.2017 besteht. Der Spielerpass wurde danach vom Bezirkssportgericht einem Verantwortlichen des SVG persönlich übergeben mit dem Hinweis, dass das Spielrecht ab 15.07.2017 besteht. Deswegen fragt sich der SVG, was er noch alles hätte tun müssen, um die Spielberechtigung zu prüfen? Dem Bezirkssportgericht nicht glauben und nochmals den Südbadischen Verband kontaktieren, um das gleiche Ergebnis nochmals zu erhalten? Wo ist da die Grenze der Selbstverantwortung?«
»Dem Verband und Bezirk ist ein Fehler bei der Berechnung der Sperre unterlaufen«, so Klawonn, »Fehler passieren, das ist menschlich. Wichtig ist, diese Prozesse zu reglementieren, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert. Es ist auch in §46 Abs. 5 der Spielordnung klar geregelt, dass bei irrtümlich vom Verband freigegebenen Spielern Wiederholungsspiele anzusetzen sind. Der SVG würde sich diesen Spielen stellen«.
Hintergrund:
In der Vorwoche hatte der Bezirk Offenburg des Südbadischen Fußball-Verbands mitgeteilt: »Die Punktspiele FC Fischerbach ? SV Gengenbach (0:5) und SV Gengenbach ? SV Dörlinbach (2:1) werden auf Antrag der Verlierer nochmals neu angesetzt. Einem Spieler des SV Gengenbach wurde irrtümlich durch den Bezirksfußballausschuss nach einer Sperrstrafe aus der vergangenen Saison vorzeitig das Spielrecht erteilt. Der Spieler hatte in der Sommerpause einen Vereinswechsel vorgenommen. Die gegen den Spieler verhängte Sperrstrafe aus der Landesliga war bei der Spielrechtserteilung noch nicht komplett verbüßt«. Aufgrund unklarer Verfahrensunterlagen kam es nach Bezirksangaben zu diesem Irrtum.